Rehasport

mit dem Gesundheitssport Nordhessen e.V.

WAS IST REHASPORT?
Rehabilitationssport kann grundsätzlich in jedem Alter bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden. Rehasport ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Gerade nach einer postoperativen Rehabilitation oder nach akuten physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Rehasport kann aber auch bei akuten Beschwerden verordnet werden.

Durch unseren Kooperationspartner Gesundheitssport Nordhessen e.V. werden Sie stets professionell und gesundheitsorientiert betreut.

Rehasport vom Arzt verordnet

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt. Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser in unsere Trainingsstätte.

In 4 Schritten zum Rehasport

  1. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen Rehasport verordnet und bitten ihn, das Formular 56 (Rehasportverordnung) auszufüllen
  2. Die ausgefüllte Verordnung über Rehasport bei der Krankenkasse einreichen und Kostenübernahme abwarten.
  3. Termin vereinbaren, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
  4. Teilnahme am Rehasport